Verordnung über die Studiengänge an den Staatlichen Fachschulen für Heilpädagogik im Land Berlin -Heilpädagogikverordnung vom 02. Februar 2015
Schulbezeichnung
Staatliche Fachschule für Heilpädagogik
Organisationsform / Dauer
Vollzeit: 18 Monate
Teilzeit: 24 Monate
Zugangsvoraussetzungen
Mittlerer Schulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung
Staatliche Anerkennung als Erzieher*in oder als Heilerziehungspfleger*in oder als Familienpfleger*in oder eine von der zuständigenSenatsverwaltung als geeignet anerkannte Qualifikation
Eine mindestens einjährige hauptberufliche Tätigkeit in einer sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Einrichtung
Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Wohnsitz nicht in Berlin haben, werden nur aufgenommen nach Maßgabe freier Plätze
Für die Teilzeitform zusätzlich:
Nachweis über ein bestehendes Arbeitsverhältnis in einer von der zuständigen Senatsverwaltung anerkannten sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Einrichtung
Einverständnis des Arbeitgebers zur Aufnahme des Studiums an der Fachschule mit der Zusage, die Fachschule ggf. über die Beendigung der Tätigkeit unverzüglich zu informieren
Stundentafel
Die Ausbildung umfasst die Lernbereiche:
Allgemeine und spezielle Grundlagen der Heilpädagogik
Heilpädagogische Konzepte
Handlungsformen und Methoden in der heilpädagogischen Praxis
Organisation und Qualitätsmanagement in der heilpädagogischen Arbeit
Abschlussprüfungen
Schriftlich:
Allgemeine und spezielle Heilpädagogik oder Psychologie
Ein weiteres von der oder dem Studierenden zu wählendem Fach. Als Wahlfächer legt die Fachschule drei Fächer fest, die im letzten Semester unterrichtet wurden.
Mündlich:
Mündliche Prüfungen können in allen Fächern durchgeführt werden. - Kolloquium
Ausbildungsziel
Die Ausbildung soll die Studierenden befähigen, Menschen, die entwicklungs- und verhaltensauffällig oder von Behinderung bedroht sind, heilpädagogisch zu fördern.
Abschluss
Staatlich geprüfte Heilpädagogin
Staatlich geprüfter Heilpädagoge
Der erfolgreiche Abschluss als staatlich geprüfte/r Heilpädagoge*in beinhaltet die Qualifikation als Facherzieher*in für Integration und ist Voraussetzung, um die staatliche Anerkennung beantragen zu können.