Ministerium fĂĽr Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Rechtsquelle(n)
Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (APO-BK), Anlage E in: Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg – APO-BK) vom 26. Mai 1999, zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. Dezember 2007 Download der jeweils gültigen Fassung unter www.berufsbildung.schulministerium.nrw.de
Schulbezeichnung
Fachschulen des Sozialwesens, Fachrichtung Heilpädagogik
Lehrplan
Richtlinien und Lehrpläne zur Erprobung Fachschulen des Sozialwesens Fachrichtung Heilpädagogik (aus dem Jahr 2004) Download wie oben unter: www.berufsbildung.schulministerium.nrw.de
Fachrichtungsbezogener Lernbereich: Theoretische Grundlagen der Heilpädagogik und ihre Didaktik/Methodik Theologisch/anthropologisch/ethische Grundlagen der Heilpädagogik Methoden in der Heilpädagogik aus den Bereichen: • musisch-kreative Verfahren/Spiel • bewegungsorientierte Verfahren • körperorientierte Verfahren • Beratungsverfahren • psychotherapeutisch orientierte Verfahren
Heilpädagogische Praxis mit schulischer Begleitung Projektarbeit
Differenzierungsbereich
(Insgesamt mindestens 1800 Stunden)
Organisationsform / Dauer
Vollzeit: 18 Monate Teilzeit: 36 Monate
Zugangsvoraussetzungen
- Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) - Nachweis der persönlichen Eignung (durch Vorlage eines Führungszeugnisses) - Fachschulausbildung im Fachbereich Sozialwesen oder eine als gleichwertig anerkannte Qualifikation und eine mindestens einjährige einschlägige hauptberufliche Tätigkeit in sozial- oder heilpädagogischen Einrichtungen
Die Berufstätigkeit in Einrichtungen des Gesundheitsbereichs gilt für Krankenpflegerinnen / Krankenpfleger und Kinderkrankenpflegerinnen / Kinderkrankenpfleger als einschlägige hauptberufliche Tätigkeit.