In die Fachschule Heilpädagogik kann aufgenommen werden, wer 1. die Berechtigung zur FĂźhrung der Berufsbezeichnung âStaatlich anerkannte Erzieherinâ oder âStaatlich anerkannter Erzieher" oder âStaatlich anerkannte Heilerziehungspflegerinâ oder âStaatlich anerkannter Heilerziehungspflegerâ oder eine andere gleichwertige staatlich anerkannte berufliche Qualifikation erworben und
2. danach eine mindestens einjährige hauptberufliche praktische Tätigkeit in sozial- oder sonderpädagogischen Einrichtungen ausgeßbt hat.
Ăber die Feststellung der Gleichwertigkeit nach Satz 1 Nr. 1 entscheidet das Landesverwaltungsamt
AbschlussprĂźfungen
Die schriftliche PrĂźfung umfasst zwei Klausurarbeiten aus den Bereichen
a) Heilpädagogik, b) Psychologie, Medizin oder Soziologie/Recht
In der fachpraktischen Prßfung der Fachrichtung Heilpädagogik: hat der Prßfling eine Aufgabe aus der Fächergruppe Spiel, Kunst/Werken, Psychomotorik, Musik/Rhythmik oder Fachpraxis zu bearbeiten.
Die praktische AusfĂźhrung soll nach einer Vorbereitungszeit von drei Werktagen 60 Minuten nicht Ăźberschreiten.
Abschluss
Mit dem Bestehen der AbschlussprĂźfung wird die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung âStaatlich anerkannte Heilpädagogin" oder âStaatlich anerkannter Heilpädagoge" zu fĂźhren.