Berufliche Aufnahmevoraussetzungen für die Fachrichtung Heilpädagogik sind der Abschluss der Fachschule der Fachrichtung Heilerziehungspflege oder Sozialpädagogik oder eine für die Zielsetzung der Fachrichtung als gleichwertig anerkannte Qualifikation sowie eine mindestens einjährige hauptberufliche praktische Tätigkeit in sozial- oder sonderpädagogischen Einrichtungen. (FSVO §3 (4))
Ausbildungsziel
Der Bildungsgang zur Heilpädagogin / zum Heilpädagogen bereitet auf die eigenverantwortliche Arbeit mit Menschen mit besonderen Bedürfnissen in den vielfältigsten Arbeitsfeldern vor. Er bereitet zudem auf Führungs- und Leitungsaufgaben sowie die berufliche Selbstständigkeit in eigener heilpädagogischer Praxis vor. (Lehrplan S. 7)