Beschreiben, Verstehen und Bewerten spezifischer Lebens- und Entwicklungsbedingungen auf der Basis wissenschaftlicher GrundlagenStaatlich anerkannte HeilpĂ€dagogen und HeilpĂ€dagogen kennen die fĂŒr ihr berufliches Handeln relevanten Theorien aus PĂ€dagogik/HeilpĂ€dagogik und deren Bezugsdisziplinen (u.a. Psychologie, Soziologie, Anthropologie, Theologie/Ethik Medizin, Recht, Betriebwirtschaft) und können diese hinsichtlich ihres ErklĂ€rungswertes bzw. ihrer Praxisrelevanz kritisch einschĂ€tzen.
Staatlich anerkannte HeilpÀdagogen verstehen auf der Basis ihres Fachwissens die multifaktoriellen WirkungszusammenhÀnge, die beeintrÀchtigte LebensumstÀnde und Behinderungen hervorbringen bzw. aufrechterhalten können.
Staatlich anerkannte HeilpĂ€dagogen erkennen und erklĂ€ren die spezifischen Lebens- und Entwicklungsbedingungen behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen, um so verstehende ZugĂ€nge fĂŒr die heilpĂ€dagogische Begegnung zu schaffen. Sie stellen im Hinblick auf Lebenserschwernisse von Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen den Hilfebedarf fest, formulieren und verantworten fachlich begrĂŒndete Stellungnahmen.
Auf der Basis der entsprechenden Rechtsgrundlagen initiieren sie die GewĂ€hrung von Hilfen mit dem Ziel, individuelle und soziale Ressourcen, höchstmögliche Autonomie und die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegen zu wirken. Den BedĂŒrfnissen, Entwicklungs- und Lebenszielen behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen wird dabei besonders Rechnung getragen. HeilpĂ€dagoginnen und HeilpĂ€dagogen formulieren stellvertretend und /oder unterstĂŒtzend u.a. den Bedarf an konsultativer, advokatorischer und lernzielorientierter Assistenz. |
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