Ausbildungsordnung
des Landes Berlin
Zuständiges Ministerium
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Rechtsquelle(n)
Verordnung über die Studiengänge an den Staatlichen Fachschulen für Heilpädagogik im Land Berlin -Heilpädagogikverordnung vom 02. Februar 2015
Schulbezeichnung
Staatliche Fachschule für Heilpädagogik
Organisationsform / Dauer
- Vollzeit: 18 Monate
- Teilzeit: 24 Monate
Zugangsvoraussetzungen
- Mittlerer Schulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung
- Staatliche Anerkennung als Erzieher*in oder als Heilerziehungspfleger*in oder als Familienpfleger*in oder eine von der zuständigenSenatsverwaltung als geeignet anerkannte Qualifikation
- Eine mindestens einjährige hauptberufliche Tätigkeit in einer sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Einrichtung
- Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Wohnsitz nicht in Berlin haben, werden nur aufgenommen nach Maßgabe freier Plätze
Für die Teilzeitform zusätzlich:
- Nachweis über ein bestehendes Arbeitsverhältnis in einer von der zuständigen Senatsverwaltung anerkannten sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Einrichtung
- Einverständnis des Arbeitgebers zur Aufnahme des Studiums an der Fachschule mit der Zusage, die Fachschule ggf. über die Beendigung der Tätigkeit unverzüglich zu informieren
Stundentafel
Die Ausbildung umfasst die Lernbereiche:
- Allgemeine und spezielle Grundlagen der Heilpädagogik
- Heilpädagogische Konzepte
- Handlungsformen und Methoden in der heilpädagogischen Praxis
- Organisation und Qualitätsmanagement in der heilpädagogischen Arbeit
Abschlussprüfungen
Schriftlich:
- Allgemeine und spezielle Heilpädagogik oder Psychologie
- Ein weiteres von der oder dem Studierenden zu wählendem Fach. Als Wahlfächer legt die Fachschule drei Fächer fest, die im letzten Semester unterrichtet wurden.
Mündlich:
Mündliche Prüfungen können in allen Fächern durchgeführt werden. - Kolloquium
Ausbildungsziel
Die Ausbildung soll die Studierenden befähigen, Menschen, die entwicklungs- und verhaltensauffällig oder von Behinderung bedroht sind, heilpädagogisch zu fördern.
Abschluss
- Staatlich geprüfte Heilpädagogin
- Staatlich geprüfter Heilpädagoge
Der erfolgreiche Abschluss als staatlich geprüfte/r Heilpädagoge*in beinhaltet die Qualifikation als Facherzieher*in für Integration und ist Voraussetzung, um die staatliche Anerkennung beantragen zu können.
Staatliche Fachschule für Heilpädagogik
Kontakt über:
Winfried Bieda
Ausbildungsbereichsleiter