Ausbildungsordnung
des Landes Rheinland-Pfalz

Zuständiges Ministerium

Ministerium für Schule und Weiterbildung

Rechtsquelle(n)

Berufskolleg Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO-BK)vom 26.05.1999

Schulbezeichnung

Fachschule für Heilpädagogik

Organisationsform / Dauer

  • Vollzeit: 24 Monate
  • Teilzeit: 48 Monate

Zugangsvoraussetzungen

Staatliche Anerkennung als Erzieherin/Erzieher oder Heilerziehungspflegerin /Heilerziehungspfleger, sowie mindestens einjährige hauptberufliche Tätigkeit als Erzieherin /Erzieher oder Heilerziehungspflegerin /Heilerziehungspfleger in einer sozial- oder heilpädagogischen Einrichtung nach der staatlichen Anerkennung - abweichend vom letzten Satz: einschlägige Berufsausbildung und -tätigkeit als Fachkraft im Sozial- und Gesundheitswesen von mindestens 7 Jahren unter Anrechnung der Berufsfachschulzeit und eine mindestens einjährige hauptberufliche Tätigkeit in sozial- oder heilpädagogischen Einrichtungen.

Abschluss

  • Staatlich anerkannte Heilpädagogin
  • Staatlich anerkannter Heilpädagoge
  • Fachhochschulreife