Ausbildungsordnung
des Landes Schleswig-Holstein
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Rechtsquelle(n)
- Landesverordnung über die Abschlussprüfung an berufsbildenden Schulen
(Prüfungsverordnung berufsbildende Schulen - BS-PrüVO) vom 20. Juli 2017 - Landesverordnung über die Versetzung an berufsbildenden Schulen
(Versetzungsverordnung berufsbildende Schulen - BS-VersVO) vom 20. Juli 2017 - Landesverordnung über die Fachschule
(Fachschulverordnung - FSVO) vom 20. Juli 2017 samt Anlage 1 (zu § 6 Absatz 1) - Stundentafel für die Fachschule Fachbereich Sozialwesen Fachrichtung Heilpädagogik
NBI.MBWK.Schl.-H. 2017 - Lehrplan für die Fachschule, Fachrichtung Heilpädagogik
MBWK August 2017 - Rahmenvereinbarung über Fachschulen der Kultusministerkonferenz
Schulbezeichnung
Fachschule, Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Heilpädagogik
Organisationsform / Dauer
- Vollzeit: 18 Monate
- Teilzeit: 3 Jahre
Zugangsvoraussetzungen
Mittlerer Schulabschluss MSA (FSVO §3 (1)
-
Berufliche Aufnahmevoraussetzungen für die Fachrichtung Heilpädagogik sind der Abschluss der Fachschule der Fachrichtung Heilerziehungspflege oder Sozialpädagogik oder eine für die Zielsetzung der Fachrichtung als gleichwertig anerkannte Qualifikation sowie eine mindestens einjährige hauptberufliche praktische Tätigkeit in sozial- oder sonderpädagogischen Einrichtungen.
(FSVO §3 (4))
Ausbildungsziel
Der Bildungsgang zur Heilpädagogin / zum Heilpädagogen bereitet auf die eigenverantwortliche Arbeit mit Menschen mit besonderen Bedürfnissen in den vielfältigsten Arbeitsfeldern vor. Er bereitet zudem auf Führungs- und Leitungsaufgaben sowie die berufliche Selbstständigkeit in eigener heilpädagogischer Praxis vor. (Lehrplan S. 7)
Abschluss
- Staatlich anerkannte Heilpädagogin / Staatlich anerkannter Heilpädagoge
- Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung
Fachschule für Heilpädagogik
Kontakt über:
M. Mensing
Bildungsgangsleiter
e-mail: mmensing(at)has-fl.de