Personale Kompetenz der Lehrenden
- So wie das heilpädagogische Handeln der Studierenden u.a. mit der persönlichen Qualifikation einhergeht, wird auch der Lehr- und Lernerfolg in der heilpädagogischen Ausbildung u.a. von der entsprechenden personalen Kompetenz der Lehrenden mit abhängen.
Zur personalen Kompetenz der Lehrenden gehören:
- Professionell Beziehungen aufnehmen, gestalten und erhalten
- für Sinn und Werte im Sinn der vorgenannten ethischen Grundsätze offen sein und diese authentisch vermitteln
- sich mit seinen eigenen Grenzen auseinander setzen und umgehen können
- Grenzen anderer Menschen erkennen und akzeptiere
- eigenes berufliches Handeln selbst und mit anderen reflektieren
- schwierige Situationen aushalten und für ihre Lösung neue Wege finden
- Zuversicht und Ermutigung vermitteln
- Interesse an und Wertschätzung von menschlicher Verschiedenheit im Lernprozess zeigen
- kooperativ zusammenarbeiten
Dabei begreift sich die Lehrkraft im Gesamtprozess als Lehrende und Lernende.
Die aufgeführten Kompetenzen erfüllen in der Ausbildung eine doppelte Funktion:
- Zum einen stellen sie förderliche Bedingungen im Vermittlungs- und Lernprozess dar,
- zum anderen beinhalten sie gleichzeitig wichtige personenspezifische Lernziele für die Studierenden selbst; d.h. die Studierenden müssen sich in ihrer persönlichen Weiterentwicklung am „Modell” des Lehrenden orientieren können.
(Auszug aus dem Kompetenzprofil heilpädagogischer Ausbildung und Lehre; 2006)