Ausbildungsordnung
des Landes Bayern
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst.
Rechtsquelle(n)
Schulordnung für zweijährige Fachakademien (Fachakademieordnung - FakO) vom 31. August 1984, zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.11.1996.
Schulbezeichnung
Fachakademie für Heilpädagogik
Organisationsform / Dauer
- Vollzeit: 2 Jahre
- Teilzeit: 4 Jahre
(mit Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde auch 3 Jahre)
Zugangsvoraussetzungen
- Mittlerer Schulabschluss
- Ausbildung zur Erzieherin / Erzieher, zur Heilerziehungspflegerin / Heilerziehungspfleger (und entsprechende pädagogische, sozialpädagogische und rehabilative Berufe)
- Mindestens 1-jährige pädagogische oder heilpädagogische Tätigkeit nach dem Berufsabschluss.
Stundentafel
- Heilpädagogik mit Berufskunde (320 Std.)
- Psychologie (240)
- Medizin (120)
- Soziologie (80), Recht (80)
- Heilpädagogische Fachpraxis I und II (800)
- Allgemeine Übungen I und II (400)
- Spezielle Übungen I und II (400)
Abschlussprüfungen (Fächer, Dauer, Umfang)
- Schriftlich: Heilpädagogik (4 Zeitstunden) und Psychologie (3 Zeitstunden)
- Mündlich: Zur Entscheidung der Notengebung im Abschlusszeugnis, wenn die schriftliche Prüfungsnote sich um 1,3 oder 5 Stufen unterscheiden, nach Beschluss des Prüfungsausschusses oder auf Wunsch des Prüflings.
- Kolloquium: Vorwiegend methodische Inhalte
Ausbildungsziel
Befähigung zur heilpädagigischen Tätigkeit in mobilen, ambulanten, teilstationären und stationären Feldern der Kinder-/Jugend- und Behindertenhilfe, einschließlich entsprechender Schulen.
Abschluss
- Staatliche anerkannte Heilpädagogin
- Staatlich anerkannter Heilpädagoge
Landesarbeitsgemeinschaft in Bayern (Bayer. ARGE)
Kontakt über:
Dr. Albert Müller
Fachakademie Würzburg
Frankfurter Str. 24
97082 Würzburg
e-mail: mueller.albert(at)skf-wue.de