Ausbildungsordnung
des Landes Brandenburg

Zuständiges Ministerium

Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport.

Rechtsquelle(n)

Ausführungsvorschriften über die Ausbildung in der Staatlichen Fachschule für Heilpädagogik Berlin-Ausbildungsverordnung Heilpädagogik vom 31. Juli 1991.

Schulbezeichnung

Staatliche Fachschule für Heilpädagogik

Organisationsform / Dauer

  • Vollzeit: 18 Monate
  • Teilzeit: 2 Jahre

Zugangsvoraussetzungen

Erfolgreicher Abschluss der Hauptschule oder gleichwertige Schulbildung, Staatliche Anerkennung als Erzieherin oder eine von der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung im Einvernehmen mit der fachlich jeweils zuständigen Senatsverwaltung als geeignet anerkannte Qualifikation, mindestens zweijährige hauptberufliche praktische Tätigkeit in einer sozial- oder sonderpädagogischen Einrichtung, Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Wohnsitz nicht in Berlin haben, werden nur aufgenommen nach Maßgabe freier Plätze.

Für die Teilzeitform zusätzlich:
Nachweis über ein bestehendes Arbeitsverhältnis in einer sozial- oder sonderpädagogischen Einrichtung, Einverständnis des Arbeitgeber zur Aufnahme des Studiums mit der Zusage, die Fachschule ggf über die Beendigung der Tätigkeit unverzüglich zu informieren.

Stundentafel

Theoretische Grundlagen der Heilpädagogik:

  • Allgemeine und spezielle Heilpädagogik
  • Psychologie
  • Soziologie
  • Medizin
  • Recht und Institutionen

Allgemeine und spezielle Methoden heilpädagogischen Handelns:

  • Fächergruppe Konzepte und Methoden (Musik und Rhythmik, Bewegungserziehung, Psychomotorik, Sport, Spiel, Gestalten und Werken, Leben, Wohnen, Arbeiten)
  • Beziehungsgestaltung
  • Heilpädagogische Diagnostik, Didaktik und Methodik
  • Praktikumsbegleitender Unterricht
  • Beratung und Supervision

Gesamt 1980 Stunden in Vollzeit bzw. 1280 Stunden in Teilzeit

Abschlussprüfungen

Schriftlich:

  1. Allgemeine und spezielle Heilpädagogik oder Psychologie oder Soziologie
  2. Recht und Institutionen oder Beziehungsgestaltung oder Sexualität und Partnerschaft oder Beratung
  3. Heilpädagogische Diagnostik oder Musik und Rhythmik oder Bewegungserziehung

Mündlich:

Die Fächer der schriftlichen Prüfung werden mündlich geprüft - Kolloquium

Ausbildungsziel

Befähigung, entwicklungs- und verhaltensgestörte sowie behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen heilpädagogisch zu fördern.

Abschluss

  • Staatlich anerkannter Heilpädagoge
  • Staatlich anerkannte Heilpädagogin