Ausbildungsordnung
des Landes Baden-Württemberg

Zuständiges Ministerium

Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg
Postfach 10 34 43
70029 Stuttgart

Rechtsquelle(n)

  1. Verordnung der Landesregierung über die Fachschulen des Fachbereichs Sozialwesen der Fachrichtungen Jugend- und Heimerziehung, Heilerziehungspflege und Heilpädagogik (Sozialwesenfachschulverordnung) vom 30. März 2004
  2. Verordnung des Sozialministeriums über die Ausbildung und die Prüfung an den Fachschulen für Sozialwesen der Fachrichtung Heilpädagogik vom 13. Juli 2004

Schulbezeichnung

Fachschule für Heilpädagogik

Organisationsform / Dauer

  • Vollzeitform / 18 Monate
  • Teilzeitform / 36 Monate

Zugangsvoraussetzungen

  1. Eine abgeschlossene Berufsausbildung als staatlich anerkannte Erzieherin/Erzieher, Jugend- und Heimerzieherin/-erzieher oder Heilerziehungspflegerin/-pfleger (In Ausnahmefällen kann die Schulaufsichtsbehörde die Zulassung von Personen mit gleichwertigem fachverwandtem Berufsabschluss zustimmen.)
  2. Eine mindestens einjährige hauptberufliche praktische Tätigkeit in sozial- und heilpädagogischen Arbeitsfeldern nach Erteilung der Berufserlaubnis.

Stundentafel

  • Pädagogik und Heilpädagogik 240 Unterrichtsstunden
  • Psychologie und Soziologie 240
  • Didaktik heilpädagogischer Handlungskonzepte und Medien 580
  • Medizin 150
  • Rechtskunde 90
  • Heilpädagogische Fachpraxis mit fächerübergreifenden Studien 500

Abschlussprüfungen (Fächer, Dauer, Umfang)

  1. Schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern Pädagogik / Heilpädagogik und Psychologie / Soziologie
  2. Facharbeit mit nachfolgendem Kolloquium im Lernbereich Didaktik heilpädagogischer Handlungskonzepte und Medien

Ausbildungsziel

Die Ausbildung an der Fachschule für Sozialwesen der Fachrichtung Heilpädagogik soll dazu befähigen, selbständig und eigenverantwortlich Kinder, Jugendliche und Erwachsene in erschwerten Lebenslagen durch heilpädagogische Hilfe in ihrer personalen und sozialen Integration zu unterstützen. Sie soll darüber hinaus dazu befähigen, Leitungs- und Verwaltungsaufgaben zu übernehmen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Tätigkeiten im Berufsfeld stehen.

Abschluss

Nach erfolgreich abgelegter Prüfung kann die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannter Heilpädagogin", "Staatlich anerkannter Heilpädagoge" geführt werden.

Landesarbeitsgemeinschaft Baden-Württemberg

Kontakt:

Annette Pichler (Schulleitung)

Akademie AnthropoSozial

Rudolf-Steiner-Seminar 

Michael-Hörauf-Weg 6

73087 Bad Boll

email: Annette.Pichler(at)KSG-EV.EU

oder:

Heidi Fischer (Fachbereichsleitung)

H.Fischer(at)ifsb-rv.de