Ausbildungsordnung
des Landes Sachsen
Zuständiges Ministerium
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Rechtsquelle(n)
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie über die Fachschule im Freistaat Sachsen (Schulordnung Fachschule - FSO) vom 09.01.1994
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Stundentafeln, Rahmenstundentafeln u. Lehrpläne für die berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen (VwV Stundentafeln) Az: 41-6511.30/4 vom 23.04.1996
Schulbezeichnung
Fachschule für Sozialwesen - Fachbereich Heilpädagogik
Organisationsform / Dauer
Vollzeit: 2 Jahre davon 1/2 Jahr berufspraktische Ausbildung
Zugangsvoraussetzungen
Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss, Abschluss einer Fachschule für Sozialwesen im Fachbereich Sozialpädagogik oder Heilerziehungspflege und die Staatliche Anerkennung als Erzieher oder Heilerziehungspfleger oder der als gleichwertig anerkannte Abschluss einer Erzieherausbildung der ehemaligen DDR und im Anschluss an den Erwerb eines Abschlusses eine mindestens einjährige Berufstätigkeit, die für die Arbeit in der Heilpädagogik förderlich ist.
Ausbildungsziel
Befähigung, Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderungen, Störungen und Verhaltensauffälligkeiten heilpädagogisch zu fördern.
Abschluss
- Staatlich anerkannte Heilpädagogin
- Staatlich anerkannter Heilpädagoge
- Fachhochschulreife